Grundstein für Baubetriebshof gelegt

Am 14.05.2009 legte Bürgermeister Lothar Bretterbauer den Grundstein für das neue Sozial- und Verwaltungsgebäude des Baubetriebshofes der Stadt Lübben (Spreewald) in der Puschkinstraße.

Kurz nach 10 Uhr stellten die Bauarbeiter auf der Baustelle ihre Maschinen ab, dann gehörte die Aufmerksamkeit dem Bürgermeister. Er füllte einen Metallbehälter mit einer Karte mit dem Grundriss des zukünftigen Gebäudes, etwas Geld und einer aktuelle Tageszeitung, um den Behälter dann in einer Hohlstelle des Baus einzumauern. Anschließend richtete er sich an die Anwesenden - Bauleute, Baubetriebshofmitarbeiter, Stadtvervordnete, Presse.

Bereits 1994/95 gab es erste Pläne und Vorbereitungen für den Bau eines neuen Verwaltungssitzes, sagte Lothar Bretterbauer. Doch die notwendigen finanziellen Mittel hatten bis jetzt auf sich warten lassen. Zwei Jahre vorher waren die Außenstellen des Baubetriebshofes in verschiedenen Ortsteilen aufgelöst und Technik, Material und Personal in der Puschkinstraße konzentriert worden.Bisheriger Sitz der Verwaltung ist dort ein altes Fachwerkhaus. Dieses befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Höhe der Räumlichkeiten entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung darf das Gebäude derzeit als Büro genutzt werden.

Bis zum Frühjahr des nächsten Jahres soll das neue Gebäude fertig sein, knapp 700.000 EURO werden dann investiert sein. Der Bürgermeister verspricht helle und freundliche Büroräume für die Mitarbeiter. Fortschrittlich handelt die Stadt bei der Beheizung: „Wir haben beschlossen, Erdwärme und Solarenergie zu nutzen, um so auf langfristig günstige und umweltfreundliche Energiequellen zu setzen.“ 
Er dankte den Stadtverordneten für den weitsichtigen Beschluss, seine besondere Anerkennung galt aber den Mitarbeitern des Baubetriebshofes um deren Leiter Ralf Stolpe selbst. Das Aussehen der Stadt - Grünanlagen und Blumenrabatten - ist vor allem ihr Verdienst und manche kulturelle Veranstaltung in Lübben würde ohne das Wirken der Mitarbeiter des Baubetriebshofes im Hintergrund nicht möglich sein ...