Abwahl der 1. Beigeordneten
Die Rolle einer Beigeordneten, insbesondere in der Position der 1. Beigeordneten, ist von zentraler Bedeutung für das Vertrauen und die Stabilität innerhalb der Verwaltung unseres Landkreises. Auch wenn ich in den vergangenen Jahren durchaus professionell mit Frau Rieckhof zusammengearbeitet habe, zwingt mich der aktuelle Verlauf der Ereignisse, meine Position zu überdenken und das Vertrauen in ihre Amtsführung infrage zu stellen.
1. Das Fundament des Vertrauens und das Scheitern im Eilverfahren
Vertrauen ist in der Politik nicht nur ein Konzept, sondern die Basis, auf der Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung gründen. Die Abweisung des Eilverfahrens gegen das Verbot der Amtsausübung durch das Verwaltungsgericht Cottbus am 9. Oktober 2024 unterstreicht, dass schwerwiegende Zweifel an der weiteren Amtsfähigkeit der Beigeordneten bestehen. In seiner Begründung erklärte das Gericht, dass das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 39 des Beamtenstatusgesetzes aller Voraussicht nach rechtmäßig sei und auf zwingenden dienstlichen Gründen beruhe, die den Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigten. Ein solches Urteil zeigt auf, dass die Beigeordnete in ihrer Position nicht mehr tragbar ist. Trotz unserer bisherigen professionellen Zusammenarbeit sehe ich mich daher gezwungen, im Sinne des Kreises eine Abwahl zu befürworten.
2. Die Schwere des Verdachts und die Störung des Vertrauensverhältnisses
Das Gericht betonte außerdem, dass ein Fehlverhalten der Beamtin nicht einmal abschließend bewiesen sein müsse, um das Verbot zu rechtfertigen; die bloße Schwere des Verdachts und die resultierende Störung des Vertrauensverhältnisses zum Dienstherrn genügten. Diese Einschätzung zeigt, dass die gegen die Beigeordnete erhobenen Vorwürfe und die damit verbundene Beurlaubung berechtigt sind, da sie das Vertrauen sowohl des Dienstherrn als auch der Verwaltung maßgeblich beeinträchtigen. In einer solch zentralen Position ist das Vertrauen der Bürger und der Verwaltung jedoch unabdingbar. Wenn das Vertrauen in die Amtsführung verloren geht, sind Abwahl und personelle Konsequenzen ein notwendiger Schritt.
3. Wiederholungsgefahr und mangelnde Alternativen
Ein weiterer Aspekt, den das Gericht anführte, ist die nicht auszuschließende Wiederholungsgefahr bei einer Fortführung ihrer Tätigkeit. Diese Einschätzung unterstreicht, dass die Beigeordnete in ihrer Funktion die Stabilität und das Vertrauen in die Verwaltung gefährden könnte. Eine Versetzung innerhalb der Behörde kam für das Gericht ebenfalls nicht infrage, da es sich bei der Position der 1. Beigeordneten um eine einzigartige Stellung handelt, die nicht einfach umverteilt werden kann. Dies verdeutlicht, dass es keine realistischen Optionen gibt, um die Beigeordnete in einer anderen Funktion innerhalb der Verwaltung unterzubringen – eine klare Mahnung, dass eine Abwahl der einzige Weg ist, um Stabilität und Vertrauen wiederherzustellen.
4. Verantwortung gegenüber dem Landkreis
Für uns als Kreistag bedeutet diese Situation eine ernsthafte Verantwortung. Anfang November wird eine Entscheidung in einem dienstrechtlichen Verfahren erwartet, die möglicherweise Klarheit in den Sachverhalt bringt. Doch bereits jetzt unterstützt eine deutliche Mehrheit der Kreistagsmitglieder die Abwahl der Beigeordneten. 32 der 56 Kreistagsmitglieder haben sich für diesen Schritt ausgesprochen, was zeigt, dass das Vertrauen in die Beigeordnete auf breiter Basis erschüttert ist. Unsere und meine Pflicht als gewählte(r) Vertreter des Landkreises ist es, sicherzustellen, dass die Verwaltung stabil und vertrauenswürdig agiert – ein Ziel, das mit der aktuellen Führung der Beigeordneten nicht mehr erreichbar scheint.
Fazit
Obwohl ich in den vergangenen Jahren stets eine professionelle Zusammenarbeit mit Frau Rieckhof erlebt habe, sind die Entwicklungen der letzten Monate nicht zu ignorieren. Der Verlust des Vertrauens in die 1. Beigeordnete ist das Resultat einer Serie von Ereignissen. Das Vertrauen der Bürger - aber auch mein ganz Persönliches - und der Verwaltung in ihre oberste Führungsebene ist ein Grundpfeiler, der nicht ins Wanken geraten darf. Aus diesem Grund werde ich mit Überzeugung für die Abwahl der Beigeordneten stimmen. Nur so können wir den Weg für einen Neuanfang und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landkreises schaffen.