Anfrage an den Landrat

Die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS LDS) hat bisher zuverlässig die Beförderung unserer Schülerinnen und Schüler zum Schwimmunterricht übernommen. Dies geschah auf Grundlage eines geschlossenen Vertrages zwischen RVS und den Gemeinden, der für die Gemeinden eine kalkulierbare und wirtschaftlich tragbare Lösung darstellte.

Nun wurde uns mitgeteilt, dass dieser Beförderungsvertrag seitens der RVS LDS nicht fortgesetzt wird. Begründet wurde dies mit fehlendem eigenen Personal. Stattdessen hat die RVS LDS einen anderen Anbieter vermittelt, dessen Angebot jedoch etwa doppelt so teuer ist wie die bisherige Lösung.

Uns wurde darüber hinaus berichtet, dass es sog. „geteilte“ Dienste im Südbereich der RVS gibt. Das bedeutet, dass morgens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Schülerverkehr (ca. 4 Stunden) sicherstellen, danach für 4 Stunden Pause eingeteilt sind und nachmittags erneut circa 4 Stunden den Schülerverkehr absichern.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Personal- und Kapazitätslage:

In welchem Umfang besteht derzeit ein Personalmangel bei der RVS LDS?

Welche Maßnahmen wurden/werden ergriffen oder sind geplant, um den Personalmangel zu beheben?

Gibt es innerhalb der RVS LDS ein Personalentwicklungskonzept? Wie werden Erfolge gemessen.

2. Beförderungsvertrag und Kostensteigerung:

Warum kann die RVS LDS den bisherigen Vertrag nicht weiterführen, wenn doch scheinbar externe Anbieter freie Kapazitäten haben.

Wurden Alternativen geprüft, um die Schülerbeförderung weiterhin zu den bisherigen Konditionen sicherzustellen?

3. Einsatzplanung („geteilte Dienste“):

Ist es zutreffend, dass Fahrerinnen und Fahrer in geteilten Diensten eingesetzt werden, wodurch Kapazitäten für Sonderfahrten – wie den Schwimmunterricht – theoretisch vorhanden wären?

Falls ja: Weshalb können diese Ressourcen nicht genutzt werden, um die Beförderung weiterhin durch die RVS LDS sicherzustellen?

Ist es darüberhinaus korrekt, dass Fahrerinnen und Fahrer in geteilten Diensten nicht ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreichen und dadurch Wochenenddienste erledigen müssen?

Wir danken Ihnen bereits jetzt für die Beantwortung der Fragen.